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   OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99   

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https://dejure.org/1999,10635
OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99 (https://dejure.org/1999,10635)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.1999 - 14 U 3/99 (https://dejure.org/1999,10635)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 14 U 3/99 (https://dejure.org/1999,10635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Anforderungen an eine zeitnahe Wiedervorstellung und weiterführenden Diagnostik ; Mißachtung von Therapiehinweisen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286
    Diagnostische Abklärung einer längere Zeit bestehenden Weichteilschwellung an der Schläfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99
    Die vertragliche Haftung trifft in einem solchen Fall allein den ermächtigten Arzt, nicht den Klinikträger (BGH NJW 1994, 788 ).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99
    Beweiserleichterungen kommen dem Patienten nämlich auch dann zugute, wenn der Arzt die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen hat, der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein positives und aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte und das Unterlassen der Reaktion bei einem solchen Befund nicht anders als durch einen groben Fehler, sei es einen fundamentalen Diagnose- oder groben Behandlungsfehler, zu erklären wäre (BGH NJW 1998, 1782 ; NJW 1997, 796 ; NJW 1995, 778 ).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99
    Beweiserleichterungen kommen dem Patienten nämlich auch dann zugute, wenn der Arzt die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen hat, der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein positives und aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte und das Unterlassen der Reaktion bei einem solchen Befund nicht anders als durch einen groben Fehler, sei es einen fundamentalen Diagnose- oder groben Behandlungsfehler, zu erklären wäre (BGH NJW 1998, 1782 ; NJW 1997, 796 ; NJW 1995, 778 ).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99
    Beweiserleichterungen kommen dem Patienten nämlich auch dann zugute, wenn der Arzt die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen hat, der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein positives und aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte und das Unterlassen der Reaktion bei einem solchen Befund nicht anders als durch einen groben Fehler, sei es einen fundamentalen Diagnose- oder groben Behandlungsfehler, zu erklären wäre (BGH NJW 1998, 1782 ; NJW 1997, 796 ; NJW 1995, 778 ).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 171/86

    Vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99
    Der Krankenhausträger haftet in diesen Fällen auch nicht deliktisch über §§ 823, 31, 89 BGB bei überwiesenen Kassenpatienten (BGH NJW 1987, 2289 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 5/97

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich des Umgangs mit Spielzeugpistolen; Höhe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99
    Der Senat sieht sich bei seiner Bewertung in Einklang mit den Bemessungskategorien der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen (z. B. OLG Düsseldorf VersR 1998, 721 ; OLG Stuttgart Nr. 2049 bei Hacks-Ring-Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 19. Aufl.).
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